Harburger Schloßstraße 6-12 ,
21079 Hamburg

040/ 76629-2560
0179-3235343

kanzlei-olowson@web.de
Kontakt now

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, also rechtswidrig,
  • Wenn sie nicht durch den Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit bedingt ist ( §1 Abs.2 S.1 KSchG) Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit, wenn Arbeitsplätze durch einen betrieblichen Grund wegfallen z.B. Unternehmerentscheidung für Arbeitsplatzreduzierung, Betriebsstillegung
  • Wenn es für den Arbeitnehmer eine andere Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb gibt (§ 1 Abs.2 Nr 1b KSchG)
  • Wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs.3 S.1 1.HS KSchG) d.h. wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszuge- Hörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung nicht bzw. falsch berücksichtigt hat ( falsche Sozialauswahl).