Übersicht Versicherungsumfang:
Bei den Kraftfahrzeug Versicherungen ist zwischen der KFZ- Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung zu unterscheiden.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt die verkehrsunfallbedingten Schäden von dritten Personen.
Die Kaskoversicherung deckt die Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Man unterscheidet zwischen der Teil- und der Volkaskoversicherung.
In der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug versichert gegen Beschädigung, Diebstahl, Brandschaden, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag,Überschwemmung, Wildschaden.
Die Vollkaskoversicherung versichert das KFZ gegen Unfallschäden und Zerstörung durch mutwillige Handlungen
Ausschluss der Haftung:
- bei Vorsätzlichen und grob fahrlässigen Handlungen.
- bei Erdbeben.
Aufgrund der Neuregelung des Versicherungsvertragsgesetzes in § 81 Abs.2 VVG kann die Versicherung im Fall der grob fahrlässigen Verursachung des Versicherungsfalls ihre Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des
Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis kürzen.
Ausnahme
Bei Alkohol- oder Drogenkonsum entfällt die Haftung ganz.