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Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt bei einem willentlichen Verhalten des Arbeitnehmers in Betracht. Also wenn sich der Arbeitnehmer auch anders verhalten kann.

Voraussetzungen der verhaltensbedingte Kündigung

Eine rechtmäßige verhaltensbedingte Kündigung hat folgende Voraussetzungen:
  1. Eine erhebliche Verletzung der Vertragspflichten durch den Arbeitnehmer (z.B. Alkoholkonsum, Arbeitsverweigerung, Geringere Leistung als andere Arbeitnehmer Straftaten wie Diebstahl, Beleidigung etc.)
  2. Eine erfolglose Abmahnung (Wiederholungsgefahr d.h., ohne Kündigung droht erneute Pflichtverletzung)
  3. Keine Möglichkeit einer anderen Beschäftigung, die eine weitere Vertragsverletzung ausschließt.
  4. Eine Abwägung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, wonach die Beendigung des Arbeitsverhältnisses richtig ist.
  5. Mitteilung der verhaltensbedingten Kündigung an den Betriebsrat gem. § 102 Abs.1 S.2 Betr.VG.